Was erlaubt das Grundstück?
Beim Neubau oder Zubau werden Grundstück, Erschließung und Planungsstand gemeinsam betrachtet. Für eine erste Orientierung stellt die Stadt Wien den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan bereit. Die konkrete Auslegung und erforderliche Verfahren klären die befugten Planer.

